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Lieferantenerklärung

EU-Spielzeugrichtlinie EN 71

Babys und kleine Kinder nehmen Spielsachen und Kuscheltiere meistens noch in den Mund. Umso wichtiger ist es für Eltern, dass diese unbedenklich und ungefährlich sind. Zu leicht verschlucken sich die Kleinsten unter uns an kleinen Teilen oder es geraten Giftstoffe in den Körper des Babys. Seit Jahren gibt es daher die EU-Spielzeugrichtlinie EN 71, die die Sicherheit von Spielzeugen regelt mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau europaweit sicherzustellen. Dazu ist die EU-Spielzeugrichtlinie in mehrere Kategorien unterteilt.
Der erste Teil von EN 71 betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, d. h. solche, die die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug zum Gegenstand haben.

Der zweite Teil regelt die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Entzündbarkeit von Spielzeug und der dritte Teil befasst sich mit den chemischen Eigenschaften von Spielzeug. Allergene Duftstoffe sind beispielsweise verboten, während für die Migration von Elementen wie Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen Grenzwerte festgelegt sind.

Die Prüfung und Zertifizierung von Spielzeug muss jeder Hersteller am fertigen Produkt vornehmen lassen. Eine Ausnahme stellt jedoch der Teil 3 dar.

Wenn Hersteller von Kinderspielzeug bereits auf EN 71 Teil 3 getestete Materialen verarbeiten, entfällt diese Teilprüfung.

Wir haben Bänder aus unserem Sortiment auf Schwermetalle EN 71-3 sowie Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe von einem unabhängigen Prüflabor testen lassen. Die Prüfung ergab, dass die genannten Inhalte der getesteten Produkte deutlich unter den Grenzwerten lagen. Sie entsprechen daher den aktuellen Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie.

Unsere Lieferantenerklärung und das Zertifikat für den Rohstoff Baumwolle stehen euch zum Download zur Verfügung.

Lieferantenerklaerung_Spielzeugnorm_CharLe

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